Allgemeine Geschäftsbedingungen
RAS — Rocking.AI.Sales | Christian Hommrich
Stand: März 2026
Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.
§ 1 — Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen RAS — Rocking.AI.Sales, vertreten durch Christian Hommrich (nachfolgend „RAS“ oder „Anbieter“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
- Die Leistungen von RAS richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es handelt sich um rein unternehmerische Geschäfte gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn RAS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn RAS in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 — Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
- RAS erbringt Leistungen in den folgenden drei Bereichen:
- GTM & KI-Strategie Beratung — Strategische Beratung zu Go-to-Market-Modellen, KI-gestützten Vertriebsprozessen und Revenue Architecture.
- RAS Platform — Bereitstellung einer SaaS-basierten Plattform für KI-gestütztes Sales Tooling, Automatisierung und Pipeline-Management.
- Training & Enablement — Durchführung von Workshops, Coachings und Schulungen im Bereich KI-gestützter Vertrieb.
- Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung (Statement of Work / SOW) oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Change Request).
§ 3 — Vertragsschluss
- Angebote von RAS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden (E-Mail genügt), oder
- Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung bzw. eines SOW durch beide Parteien, oder
- Registrierung und Nutzung der RAS Platform gemäß den dort geltenden Nutzungsbedingungen.
- Die Schriftform gemäß dieser AGB ist durch E-Mail (Textform i.S.d. § 126b BGB) gewahrt, sofern nicht ausdrücklich Schriftform i.S.d. § 126 BGB verlangt wird.
§ 4 — Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) in der jeweils gültigen Höhe.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist RAS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- RAS Platform (SaaS): Die Nutzung der Platform erfolgt auf Basis eines monatlichen Abonnementmodells. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Preisanpassungen werden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum angekündigt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 5 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Kunde ist verpflichtet, RAS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der berechtigt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen oder diese zeitnah herbeizuführen.
- Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von RAS. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.
- Bei der Nutzung der RAS Platform ist der Kunde für die Sicherheit seiner Zugangsdaten und die Einhaltung seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.
§ 6 — Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
- An den im Rahmen der Beratung erstellten Arbeitsergebnissen (Präsentationen, Konzepte, Strategiedokumente) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
- Sämtliche Methoden, Frameworks, Tools, Templates und generischen Konzepte von RAS bleiben geistiges Eigentum von RAS, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Kundenprojekts eingesetzt oder angepasst werden. RAS ist berechtigt, diese für andere Kunden weiterzuverwenden.
- RAS Platform: Der Kunde erhält eine zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Lizenz zur Nutzung der Platform. Es werden keine Eigentumsrechte an der Software übertragen. Der Quellcode wird nicht offengelegt.
- Training: Schulungsmaterialien dürfen vom Kunden intern verwendet, jedoch nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RAS an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
§ 7 — Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden.
- Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategiedokumente, technische Informationen, Preiskonditionen und alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.
- Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
- Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 8 — Haftung
- RAS haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RAS, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RAS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung von RAS ist — gleich aus welchem Rechtsgrund — der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt, maximal jedoch auf den Wert der in den letzten 12 Monaten geleisteten Zahlungen des Kunden an RAS.
- RAS haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Verlust von Daten, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 — Gewährleistung
Beratungsleistungen (GTM & KI-Strategie)
- Beratungsleistungen werden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. RAS schuldet eine fachlich qualifizierte Beratung nach dem jeweils aktuellen Stand der Branchenpraxis, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Empfehlungen und Strategien werden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Die Umsetzungsentscheidung und -verantwortung liegt beim Kunden.
RAS Platform (SaaS)
- RAS strebt eine Verfügbarkeit der Platform von 99,5 % im Jahresmittel an (Verfügbarkeitsziel). Geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt und Störungen, die nicht im Einflussbereich von RAS liegen, bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
- RAS erbringt Updates und Weiterentwicklungen der Platform nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten oder Weiterentwicklungen besteht nicht, sofern nicht individuell vereinbart.
Training & Enablement
- Trainings und Workshops werden fachlich fundiert und nach anerkannten didaktischen Standards durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie für den individuellen Lernerfolg der Teilnehmer wird nicht übernommen.
§ 10 — Vertragslaufzeit & Kündigung
Beratung
- Beratungsverträge werden projektbezogen geschlossen. Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen SOW bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
RAS Platform (SaaS)
- Die Platform-Nutzung erfolgt auf Basis eines monatlichen Abonnements. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
- Bei Kündigung stellt RAS dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende zum Export zur Verfügung. Danach werden die Daten gelöscht.
Training & Enablement
- Trainings und Workshops werden einzeln gebucht. Stornierungen durch den Kunden sind kostenfrei bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Stornierung werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig; bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin 100 %.
Außerordentliche Kündigung
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 11 — Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Sofern RAS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
- Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 12 — Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Montabaur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (Textform gemäß § 126b BGB genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RAS an Dritte abtreten.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: info@rocking-ai-sales.de